Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Vertragsabschluss
- Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen galten für alle mit uns geschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsverbindungen, auch wenn sie nicht noch einmal
ausdrücklich vereinbart werden. Angebote der HiQ Print & System GmbH (im folgenden HiQ genannt) sind freibleibend. Eingehende Bestellungen gelten als Angebot. Der Besteller ist hieran 2
Wochen nach Eingang der Bestellung gebunden. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der HiQ oder durch deren Lieferung zustande. Er richtet sich
ausschließlich nach diesen Bedingungen, dies gilt auch, wenn die HiQ anderslautenden Bedingungen des Bestellers nicht ausdrücklich widerspricht. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten auch, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftragsgebers die Bestellung vorbehaltlos ausführen.
- Abweichungen oder Ergänzungen von diesen AGB sind nur in Schriftform gemäß § 126 BGB wirksam.
- Dies gilt auch für widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen.
II. Eigentums-, Urheber- und Kennzeichnungsrecht, Haftung für Verletzung von Schutzrechten
- Der Besteller haftet allein, wenn durch die Ausfertigung seines Auftrages, insbesondere bei Bestellung von Lohnarbeit und sonstigen Umgestaltungen eines Werkes, Urheberrecht oder sonstige
Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Besteller ist verpflichtet, der HiQ unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden. Der Besteller stellt uns
hiermit von jeglicher Haftung aus der Verletzung eines etwaigen Urheberrechts oder eines sonstigen Schutzrechtes Dritter frei. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Sind die gelieferten Waren nach Anweisungen des Bestellers erstellt worden, so hat der Besteller HiQ von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher
Schutzrechte von Dritten erhoben werden.
- An unseren Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
- Mit dem Eigentumsübertrag an einem von uns gefertigten Werkstück (Original oder Vervielfältigung) wird das Urheberrecht nicht übertragen. Wir dürfen in geeigneter Weise auf den Produkten
unserer Dienstleistung auf unsere Firma hinweisen, es sei denn, dass der Besteller dies aus wichtigem Grund nicht wünscht und er hierauf bereits bei Auftragserteilung hinweist.
III Lieferung
- Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Bei schriftlichem Vertragsabschluss bedarf auch der Liefertermin der schriftlichen Bestimmung. Liefertermine
oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
- Falls eine von uns zu vertretende Überschreitung der Liefertermine eintritt, kann der Besteller nach angemessener, schriftlicher Nachfristsetzung lediglich vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche
auf Ersatz des unmittelbaren oder mittelbaren Schadens sind ausgeschlossen, wenn die Terminüberschreitung von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Betriebsstörungen
sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des
Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt. Die vorstehende Regelung gilt nicht für Nichtkaufleute. Im nichtkaufmännischen Bereich ist jedoch
die Geltendmachung mittelbarer Schäden ausgenommen, wenn uns hinsichtlich der Terminüberschreitung nur einfache Fahrlässigkeit trifft. Verzögert sich eine Leistung durch Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit durch die HiQ über den von HiQ zugesagten Zeitpunkt hinaus, können Ansprüche aus §§ 323 ff. BGB erst nach Ablauf einer vom Besteller gesetzten Frist von mindestens 3 Wochen geltend
gemacht werden.
- Die HiQ ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt. Abweichungen der gelieferten Waren und Dienstleistungen von den Auftragsunterlagen sind zulässig, sofern sie dem Auftrag
entsprechend nur geringfügig sind und somit ihrem Zweck und Bestimmung im Sinne des Auftrages gerecht werden.
- Lieferungen gelten ab Werk, soweit nicht anders vereinbart ist. Der Versand - auch bei Teilmengen – erfolgt auf Rechnung des Bestellers.
- Vom Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Spediteur, die Bahn, den Paketdienst oder einen sonstigen mit der Beförderung Beauftragten erfolgt der Versand auf Gefahr des Auftraggebers. Sofern
der Auftraggeber keine besonderen Weisungen erteilt, übernimmt der Lieferant keine Verbindlichkeit für schnellsten oder billigsten Versand. Transportversicherungen werden vom Lieferanten nur auf
ausdrückliche Anweisung und auf Kosten des Auftraggebers abgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Nimmt HiQ den Versand mit eigenen Transportmitteln vor,
geht die Gefahr mit Abgang aus dem Lager der HiQ auf den Besteller über. Dies gilt auch für die Versendungen innerhalb Kassels, Uder, Heilbad Heiligenstadt, Lutter, unabhängig davon, ob der
Transport durch HiQ oder Dritte durchgeführt wird. Ist die Ware versand- oder abholbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abholung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so
geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versand- bzw. Abholbereitschaft auf den Besteller über.
IV Preise und Zahlungsbedingungen
- Unsere Preise verstehen sich rein netto frei Versandstelle. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversicherungen sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer gehen
zu Lasten des Bestellers. Alle Preise und Nebenkosten werden nach unserer, zur Zeit der Lieferung anwendbaren, Preisliste berechnet.
- Soweit eine längere Lieferzeit als 4 Monate nach Vertragsabschluss vereinbart ist, werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet. Kann die von uns geschuldete Leistung aus
Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, erst nach Ablauf von 4 Monaten erbracht werden, so gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Preis auch dann, wenn eine kürzere Lieferzeit als 4
Monate vereinbart oder eine Lieferzeit nicht bestimmt war.
- Die Rechnung wird im Voraus ausgestellt und fällig. Bei fehlender Versandverfügung oder Einlagerung wird die Rechnung zum Fertigstellungsdatum der Ware ausgestellt. Rechnungsbeträge sind,
sofern nicht anders vereinbart, vorab und ohne Abzug fällig. Wir behalten uns vor, Neukunden in den ersten drei Monaten grundsätzlich per Vorkasse oder Nachnahme zu beliefern.
- Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechte sind nur zulässig bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen. Unbeschadet einer anderslautenden Bestimmung des
Bestellers werden Zahlungen auf die jeweils älteren Rechnungen verrechnet. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für uns kosten- und spesenfrei angenommen.
- Alle unsere Forderungen einschließlich derjenigen, für die wir Wechsel oder Schecks hereingenommen haben, oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn die
Zahlungsbediengungen nicht eingehalten werden oder uns nach dem Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt wird, insoweit reicht als
Nachweis eine Kreditauskunft. HiQ ist dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (Bankbürgschaft) auszuführen. Sind
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, kann HiQ vom Vertrag zurücktreten.
- Bei Verzug werden Zinsen in Höhe von 10 Prozent per anno berechnet, ohne dass es des Nachweises bedarf, dass HiQ in dieser Höhe Bankkredit in Anspruch nimmt. Die Mahngebühren betragen
mindestens 10,00 € pro Mahnung. Dem Kunden bleibt nachgelassen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
- Bei Logo-Entwürfen werden auch bei Nichtinanspruchnahme des Entwurfes 75,00 € berechnet.
V. Gewährleistung
- Jeder Besteller ist verpflichtet, die von HiQ gelieferte Ware sowie die zur Verfügung gestellten Vor- und Zwischenprodukte unverzüglich ( § 377 HGB) auf ihre Vertragsmäßigkeit hin zu
überprüfen. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Tagen nach Empfang der Ware gegenüber HiQ schriftlich vorzubringen. Versäumt der Auftraggeber die ordnungsgemäße
Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung des Auftragnehmers für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften
ausgeschlossen. Bei einer zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Ware gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der
entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz entsprechender Kosten („Aus- und Einbaukosten“) Nachweislich
verborgene Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung nicht nachweisbar waren, müssen unverzüglich nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Werden Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt
die Ware als vertragsgemäß abgenommen. Danach ist ihre Geltendmachung ausgeschlossen. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Bestellers zur weiteren Ver- oder Bearbeitung.
- Versäumt der Auftraggeber die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung des Auftragnehmers für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten
Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Bei einer zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Ware gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung einer
dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz entsprechender Kosten („Aus- und
Einbaukosten“)Die Gewährleistungspflicht der HiQ beschränkt sich nach ihrer Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung des Herstellers. Die Gewährleistungsfrist
beträgt sechs Monate. Im kaufmännischen Verkehr ist HiQ außerdem berechtigt, die Gewährleistung auf die Abtretung eigener Ansprüche gegenüber Herstellern, Lieferanten oder Autoren zu beschränken.
- Im Falle der Nachbesserung übernimmt HiQ die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die
Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen. Eine Haftung für Schäden, insbesondere für Nachfolge- oder
mittelbare Schäden besteht nur, wenn sie auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits zurückzuführen sind oder der Schaden darauf beruht, dass der Lieferung eine
schriftlich zugesicherte Eigenschaft fehlt. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die gelieferte Ware verändert, unsachgemäß behandelt oder weiterverarbeitet wird.
- Wird fehlerhafte Ware an die HiQ zurückgesandt, so kann HiQ die Reparatur ablehnen, wenn der Sendung keine Rechnungskopie und kein Liefernachweis beigefügt sind. Ergibt die Überprüfung
einer Mangelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen Servicepreisen der HiQ berechnet.
- Für Fremderzeugnisse übernehmen wir keine Haftung. Wir treten jedoch unsere Gewährleistungsansprüche gegen Lieferanten der Fremderzeugnisse an den Besteller ab. Soweit im Auftrage des
Bestellers die Ergebnisse unserer Dienstleistung von uns unmittelbar an Dritte ausgeliefert werden, gehen Mangelfolgeschäden nicht zu unseren Lasten, sofern der Besteller nicht nachweislich den
Mangel der Dienstleistung bzw. des Ergebnisses uns gegenüber vor Entstehung des Schadens gerügt hat. Der Dritte, an den die Ware geliefert wird, gilt hinsichtlich der Rügepflicht als
Erfüllungsgehilfe des Bestellers. Versäumt der Auftraggeber die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung des Auftragnehmers für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder
nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Bei einer zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Ware gilt dies auch dann, wenn der
Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz
entsprechender Kosten („Aus- und Einbaukosten“)
VI. Haftung
- HiQ haftet nicht für durch sie oder ihre Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachten Schäden. Dies gilt für sämtliche vertragliche Ansprüche. Die Haftung für grob fahrlässiges
Verschulden und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt davon unberührt. Die Haftung ist grundsätzlich auf den Wert der Warenlieferung der Höhe nach beschränkt. Gegen Schäden, welche diesen
Wert wesentlich übersteigen, hat sich der Besteller auf eigene Kosten angemessen zu versichern. Verletzt er diese Obliegenheit, ist eine den Wert der Ware übersteigende vertragliche und gegenüber
dem Besteller auch deliktische Haftung ausgeschlossen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen
Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Auftragnehmers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schadens begrenzt
- Sämtliche vertragliche Ansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten seit Lieferung bzw. Erbringung der Service-Leistung. Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie
innerhalb von drei Monaten nach schriftlicher Ablehnung des Auftragnehmers klageweise geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein
Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.
- HiQ übernimmt keine Gewährleistung für Druckqualität und Druckhaltbarkeit auf von Kunden zur Verfügung gestelltes Material.
VIII. Eigentumsvorbehalt
- HiQ behält sich an den von ihr gelieferten Waren das Eigentum bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher ihr aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller zustehenden Forderungen,
einschließlich der Saldoforderungen vor.
- Der Besteller ist zu einer Verarbeitung der gelieferten Ware oder des aus der Verarbeitung entstehenden Gegenstandes im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Soweit
hierdurch das Eigentum an der Ware untergeht, überträgt der Besteller uns schon jetzt zur Sicherung der Ansprüche nach Abs. 1 das Eigentum an dem durch die Verarbeitung entstehenden Gegenstand.
Gleichzeitig ist der Besteller verpflichtet, den durch die Verarbeitung entstehenden Gegenstand unentgeltlich für uns zu verwahren. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware
oder des aus der Verarbeitung entstehenden Gegenstandes im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Er tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden
Forderung mit Nebenrechten zur Sicherung aller Ansprüche nach Abs. 1 ab.
- Der Besteller ist zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zu Verpfändung und Sicherheitsübereignung in
irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Besteller auf das Eigentum der HiQ hinzuweisen und die HiQ unverzüglich zu unterrichten. Bei Weiterveräußerungen an Dritte
ist der Besteller dafür verantwortlich, dass der Dritte die Rechte von HiQ berücksichtigt.
- Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leihstellungen von HiQ oder bei Vermögensverfall des Bestellers, darf HiQ zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an
der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Bestellers betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.
- Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung de Liefergegenstandes durch HiQ gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Besteller Kaufmann ist.
- Der Besteller tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im Voraus an HiQ ab. HiQ ist im
Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges im Fall des Zahlungsverzuges des Bestellers einziehungsberechtigt. Auf Verlangen von HiQ wird der Besteller die abgetretenen Forderungen benennen. HIQ
darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen.
- Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten, die Zahlungsansprüche von HiQ um mehr als 10%, so gibt HiQ auf Verlangen des Bestellers den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei.
- Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Ware bleibt im Eigentum von HiQ. Sie darf von Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit HiQ benutzt werden.
IX. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
X. Abtretung von Ansprüchen
Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
XI. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort und Ausschließlicher Gerichtstand für die Lieferung, Leistung ist und Zahlung Heiligenstadt. Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
XII. Datenschutz
Die Käuferin ist einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten im Rahmen, der Geschäftsverbindung zugänglich werden, in der EDV-Anlage gespeichert und automatisch verarbeitet werden. Alle
Mitarbeiter sind gemäß § 5 BDSG belehrt.
XIII. Allgemeine Bestimmungen
Diese HiQ Preisliste ist ab dem umseitig eingedruckten Datum gültig.
Verkaufspreise sind empfohlene Preisangaben. Alle Preisangaben verstehen sich als EURO Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle in dieser Preisliste aufgeführten Produktbezeichnungen
und Firmenembleme unterliegen den gesetzlichen Copyright-Bestimmungen. Alle Preise sind netto, Preise ohne Verpackung und Transport ab Werk, wenn nicht schriftlich anders vereinbart.